Kleinkaliber Gewehr
Zugelassen sind Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt je nach Disziplin zwischen 6.500 und 8.000g.
Spezielle Schießbekleidung, zum Beispiel Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist erlaubt.
Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm.
KK-Gewehr 50m stehend (Diopter & Zielfernrohr)
Für Gewehre mit einem Zielfernrohr bis maximal 12facher Vergrößerung oder Diopters. Alle 30 Schuss werden im frei stehenden Anschlag abgegeben,
KK-Gewehr 50m Auflage
Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen. Geschossen wird entweder stehend oder sitzend, wobei in beiden Fällen das Gewehr auf eine Stütze aufgelegt werden darf.
KK-Gewehr 50m liegend
Früher eine olympische Disziplin, wird 50m liegend nur noch in den Verbänden geschossen. Es werden alle 60 Schuss im liegenden Anschlag abgegeben.
Kleinkaliber Pistole & Revolver
Zugelassen sind Mehr- und Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht bei mindestens 1.000g, die Abmessungen der Waffe müssen so sein, dass sie in einen Prüfkasten mit den lichten Innenmaßen 300mm x 150mm x 50mm eingelegt werden kann. Ausnahmen gelten bei der 50m Pistole („Freie Pistole“).
Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.
Der Scheibenabstand beträgt 25m, nur bei der „Freien Pistole“ wird auf 50m entfernte Ziele geschossen. Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben und Spiegel zum Einsatz.
Kleinkaliber Pistole olympisch/Standard (25m) & Freie Pistole (50m)
Der Anschlag bei den Pistolen und Revolver-Disziplinen ist stehend freihändig, wobei der Schütze völlig frei und ohne Anlehnung und künstliche Stützen stehen muss.
Kleinkaliber Pistole 25m/50m Auflage
Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen. Geschossen wird entweder stehend oder sitzend, wobei in beiden Fällen die Pistole auf eine Stütze aufgelegt werden darf.